§ 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.
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Auf diese Vorschrift verweisen:
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BauGBBaugesetzbuch
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Erstes Kapitel – Allgemeines Städtebaurecht · Erster Teil – Bauleitplanung · Dritter Abschnitt – Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 – Inhalt des Bebauungsplans
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… Zweiter Teil – Sicherung der Bauleitplanung · Dritter Abschnitt – Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 24 – Allgemeines Vorkaufsrecht
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… Dritter Teil – Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung · Erster Abschnitt – Zulässigkeit von Vorhaben
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… Vierter Teil – Bodenordnung · Erster Abschnitt – Umlegung
- § 45 – Zweck und Anwendungsbereich
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… Sechster Teil – Erschließung · Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
- § 124 – Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
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Viertes Kapitel – Überleitungs- und Schlussvorschriften · Erster Teil – Überleitungsvorschriften
- § 245a – Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
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… Zweiter Teil – Schlussvorschriften
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BNatSchGBundesnaturschutzgesetz
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Kapitel 3 – Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
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Kapitel 4 – Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft · Abschnitt 2 – Netz „Natura 2000“
- § 34 – Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
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EEG 2023Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Teil 3 – Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung · Abschnitt 3 – Ausschreibungen · Unterabschnitt 3 – Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
- § 37 – Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
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… Abschnitt 4 – Gesetzliche Bestimmung der Zahlung · Unterabschnitt 1 – Anzulegende Werte
- § 48 – Solare Strahlungsenergie
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GEGGebäudeenergiegesetz
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Teil 4 – Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung · Abschnitt 2 – Einbau und Ersatz · Unterabschnitt 4 – Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
- § 71 – Anforderungen an eine Heizungsanlage
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WHGWasserhaushaltsgesetz
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Kapitel 3 – Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen · Abschnitt 6 – Hochwasserschutz
- § 78 – Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BauGB, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 26. Juni 2026