§ 1 WoPG 1996 – Prämienberechtigte
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 1, 2 oder 3 des Einkommensteuergesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Voraussetzung ist, daß
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WoPG 1996, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 30.10.1997 I 2678;
zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 12.12.2019 I 2451
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026