§ 20 WoFG – Gesamteinkommen

Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Gesamteinkommen des Haushalts im Sinne dieses Gesetzes ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 24. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WoFG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 G v. 16.4.2026 I Nr. 107

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2026