§ 192 UmwG – Formwechselbericht
(1) Das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der Anteilsinhaber an dem Rechtsträger sowie die Höhe einer anzubietenden Barabfindung und die zu ihrer Ermittlung gewählten Bewertungsmethoden rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (Formwechselbericht). § 8 Absatz 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Formwechselbericht muß einen Entwurf des Formwechselbeschlusses enthalten.
(2) Ein Formwechselbericht ist nicht erforderlich, wenn an dem formwechselnden Rechtsträger nur ein Anteilsinhaber beteiligt ist oder wenn alle Anteilsinhaber auf seine Erstattung verzichten. Die Verzichtserklärungen sind notariell zu beurkunden.
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Auf diese Vorschrift verweisen:
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UmwGUmwandlungsgesetz
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Fünftes Buch – Formwechsel · Zweiter Teil – Besondere Vorschriften · Zweiter Abschnitt – Formwechsel von Kapitalgesellschaften · Dritter Unterabschnitt – Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 238 – Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
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… Vierter Unterabschnitt – Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 251 – Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
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… Dritter Abschnitt – Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 260 – Vorbereitung der Generalversammlung
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… Vierter Abschnitt – Formwechsel rechtsfähiger Vereine · Zweiter Unterabschnitt – Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- § 274 – Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
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… Dritter Unterabschnitt – Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 283 – Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
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Sechstes Buch – Grenzüberschreitende Umwandlung · Dritter Teil – Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 337 – Formwechselbericht
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte UmwG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2024