§ 9 JFDG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte JFDG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 23.5.2024 I Nr. 170

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2024