§ 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BUrlG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Oktober 2020