§ 1 BSIG – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BSIG, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 4 G v. 11.3.2026 I Nr. 66

Ersetzt G 206-2 v. 14.8.2009 I 2821 (BSIG 2009)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026