§ 224 BauGB – Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1.
- den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
- 2.
- die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
- 3.
- die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
- 4.
- die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BauGB, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 26. Juni 2026