§ 52a WaffG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WaffG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 20.3.2026 I Nr. 95

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026