§ 27 VermAnlG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VermAnlG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 18. Juni 2026