§ 70 PflSchG – Unberührtheitsklausel

Unberührt bleiben
1.
das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
2.
das Bundes-Immissionsschutzgesetz,
3.
das Chemikaliengesetz,
4.
das Produktsicherheitsgesetz und
5.
das Gentechnikgesetz
sowie die auf diese Gesetze gestützten Rechtsverordnungen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte PflSchG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 350

Die §§ 42 bis 44 treten gem. § 74 Abs. 9 zukünftig außer Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026