§ 13 NamÄndG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte NamÄndG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 26.3.2021 I 738;

Geändert durch Art. 15 Abs. 17 G v. 4.5.2021 I 882

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026