§ 18 KStG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte KStG, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4144;
zuletzt geändert durch Art. 30 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026