§ 29 GastG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte GastG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 20.11.1998 I 3418;

zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 10.3.2017 I 420

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2017