Anlage 2 FeV – (zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2016 - 2017; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
- a)
- Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Name .................... Vornamen .................... Geburtsdatum .................... Anschrift .................... hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst. Stempel der Fahrschule/Schule Datum .................... .................... .................... (Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers) (Unterschrift des Bewerbers) .................... (Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)
*) Nichtzutreffendes streichen - b)
- Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/hFarbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck
(Vordere Außenseite) (Hintere Außenseite)
wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.Prüfbescheinigung zum Führen von ...................., den .................... Mofas und zwei- und dreirädrigen .................... Kraftfahrzeugen bis 25 km/h .................... Bescheinigende Stelle Stempel .................... Unterschrift (Linke Innenseite) (Rechte Innenseite) Familienname .................... Vornamen .................... Lichtbild Geburtsdatum .................... Anschrift .................... Stempel .................... .................... Unterschrift
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte FeV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 12.5.2026 I Nr. 142
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 17. Juli 2026