§ 10h EStG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
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Auf diese Vorschrift verweisen:
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EStGEinkommensteuergesetz
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II. – Einkommen · 5. – Sonderausgaben
- § 10g – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
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VI. – Steuererhebung · 1. – Erhebung der Einkommensteuer
- § 37 – Einkommensteuer-Vorauszahlung
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… 2. – Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- § 39a – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
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Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte EStG, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 26.5.2026 I Nr. 156
Änderung durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 2. Juli 2026