§ 7b AsylbLG – (weggefallen)

Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AsylbLG, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;

zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.4.2026 I Nr. 112

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 11. Juni 2026