§ 30 AbgG – (weggefallen)
Diese Vorschrift ist weggefallen. Die Seite bleibt wegen bestehender Verweise, verlinkter Fundstellen und der durchgehenden Nummerierung erhalten.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AbgG, nicht nur diese Vorschrift):
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.1996 I 326;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.10.2025 I Nr. 258
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Oktober 2025